Klinik für Anästhesie, operative Intensivmedizin und spezielle Schmerztherapie

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Schmerzambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Ambulante Betreuung von Patienten mit chronischen Schmerzen
Angebotene Leistung: Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen