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Kliniken im Theodor-Wenzel-Werk

Kliniken im Theodor-Wenzel-Werk
Kliniken im Theodor-Wenzel-Werk
  • Anzahl Betten: 355
  • Anzahl der Fachabteilungen: 3
  • Vollstationäre Fallzahl: 2.828
  • Teilstationäre Fallzahl: 366
  • Ambulante Fallzahl: 3.574
  • Fallzahl der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung (StäB): 120
  • Krankenhausträger: Theodor-Wenzel-Werk e.V.
  • Art des Trägers: freigemeinnützig
Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
  • Klärender Dialog abgeschlossen: nein
  • Klärender Dialog nicht abgeschlossen: nein
  • Keine Teilnahme am klärenden Dialog: nein
  • Mitteilung über Nichterfüllung der pflegerischen Versorgung ist nicht erfolgt: nein
Anzahl Gruppe
53 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
26 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
26 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

  • Liegt ein Schutzkonzept vor? Ja
  • Keine Versorgung für Kinder und Jugendliche
Gemäß Teil A § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß Teil A § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.
  • Arzneimittelkommission
  • Fallbesprechungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arzneimittelverwechslung
  • Prüfung Allergien
  • Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. vorläufigen) Entlassbriefs
  • Aushändigung von Patienteninformationen zur Umsetzung von Therapieempfehlungen
  • Aushändigung des Medikationsplans
  • bei Bedarf Arzneimittel-Mitgabe oder Ausstellung von Entlassrezepten
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
; Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Tätigkeit
Erläuterung

Dozententätigkeit der Chefärztinnen der Psychosomatik an der AKKON Hochschule, Berlin.

Erläuterung

https://psychosozial-verlag.de/programm/1200/3402-detail

Erläuterung

Forschungsprojekte mit: Charité zum Thema Versorgungspsychiatrie; Einstellung und Haltung zu Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie mit der Med. Universitätsklinik Wien und der Charité

Erläuterung

Vertragliche Kooperation mit der internationalen Psychoanalytischen Universität (IPU, Berlin) zur praktischen Ausbildung von Psychologiestudenten - BQT 3 Praktikanten Ausbildung von Medizinstudenten im Rahmen der Famulatur PT 1 und PT 2 Praktikum für Psychologen in Weiterbildung

Erläuterung

Birgit Jänchen-van der Hoofd, Christine Bauriedl-Schmidt, Rupert Martin (Hg.):Schmerz

Ausbildung in anderen Heilberufen
Kommentar

Ausbildung von Pflegeassistenz in Kooperation mit staatlich anerkannten Ausbildungsinstituten für die praktische Ausbildung

Kommentar

in Kooperation mit staatlicher anerkannten Ausbildungsinstituten; die praktische Ausbildung erfolgt in den Kliniken im TWW

Kommentar

In Kooperation mit einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut

Kommentar

In Kooperation mit einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut

Marianne Jürgens

Patientenfürsprecherin

Potsdamer Chaussee 69
14129 Berlin

Tel.: 030 -8109-1101
Mail: ed.nilreb-wwt@ftap

Antje Seeliger

zentrales Qualitätsmangement

Potsdamer Chaussee 69
14129 Berlin

Tel.: 030 -8109-1024
Mail: ed.nilreb-wwt@ofni-kinilk

Lothar Campe

Leitung Zentrales Qualitäts- und Risikomanagement

Potsdamer Chaussee 69
14129 Berlin

Tel.: 030 -8109-1024
Mail: ed.nilreb-wwt@kinilk-mq

Heike Herzsprung

Leiterin Sozialdienst

Potsdamer Chaussee 69
14129 Berlin

Tel.: 030 -8109-1131
Mail: ed.nilreb-wwt@gnurpszreH.ekieH

Michael Mattes

Pflegedirektor

Potsdamer Chaussee 69
14129 Berlin

Tel.: 030 -8109-1400
Mail: ed.nilreb-wwt@settam.leahcim

Lydia Wolff

Kfm. Direktorin

Potsdamer Chaussee 69
14129 Berlin

Tel.: 030 -8109-1100
Mail: ed.nilreb-wwt@fflow.aidyl

Bernd Jakobs

Geschäftsführung

Potsdamer Chaussee 69
14129 Berlin

Tel.: 030 -8109-2001
Mail: ed.nilreb-wwt@sbokaj.dnreb

Dr. med. Kirsten Suttorp

Ärztliche Direktorin seit 05/2024 und Chefärztin der Abteilung f. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie;

Potsdamer Chaussee 69
14129 Berlin

Tel.: 030 -8109-2600
Mail: ed.nilreb-wwt@prottus.netsrik

Dr. med. Lieselotte Mahler

Ärztlicher Direktorin bis 05/2024/Chefärztin Psychiatrie und Psychotherapie

Potsdamer Chaussee 69
14129 Berlin

Tel.: 030 -8109-1300
Mail: ed.nilreb-wwt@relham.ettoleseil

IK: 261100467

Standortnummer: 772463000